Antragstellung

Antragstellung

Der Antragsprozess

Zu einer Partnerschaft gehören zwei – EducationHelp möchte Ihnen eine ganzheitliche Beratung anbieten, um bürokratische Herausforderungen zu überwinden und eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu ermöglichen.

 

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zum Antragstellungsprozess:

Schritt 1
Ärztliches Attest einholen

Holen Sie ein ärztliches Attest ein, das die Behinderung oder Einschränkung Ihres Kindes bestätigt.

Schritt 2
Die Bildungseinrichtung konsultieren

Treffen Sie sich mit der Schule oder der Kita, um eine Stellungnahme zu den Unterstützungsbedarfen Ihres Kindes zu erhalten – wir helfen Ihnen gerne!

Schritt 3
Den Förderantrag einreichen

Eltern/Erziehungsberechtigte müssen den Förderantrag bei der zuständigen Behörde stellen. Das ärztliche Attest und die schulische Stellungnahme müssen beigefügt werden.

Schritt 4
Bedarfsermittlungsphase

Die Genehmigung kann 4–6 Wochen dauern. In dieser Zeit helfen wir dabei, die ideale Begleitung für Ihr Kind zu planen.

Schritt 5
Genehmigung durch die Behörden

Sobald die Genehmigung erteilt wurde, übernehmen wir die Kommunikation mit den Behörden und beginnen mit der Suche nach der passenden Begleitung.

Schritt 6
Die ideale Begleitung wählen

Wir wählen sorgfältig die beste Begleitung für Ihr Kind aus und beziehen Sie in den Entscheidungsprozess mit ein.

Schritt 7
Beginn der Unterstützung

Nach einer persönlichen Einführung finalisieren wir alle Vereinbarungen und beginnen die Unterstützungsreise – Hand in Hand in die Zukunft!

Ihre Checkliste

Laden Sie hier unsere Checkliste herunter, um Ihren Fortschritt auf dem Weg zu einer Partnerschaft mit EducationHelp zu verfolgen.

Informationen zur Rechtsgrundlage:
Kostenübernahme

Unsere schulischen und individuellen Unterstützungsleistungen sind als eine Form der Eingliederungshilfe im deutschen Sozialgesetzbuch (SGB) definiert. Die Kosten werden einkommensunabhängig übernommen und sind gemäß § 54 SGB XII, § 35a SGB VIII und § 112 SGB IX vollständig durch die zuständigen Sozialhilfeträger garantiert – unsere Unterstützungs- und Beratungsleistungen sind daher für Sie vollkommen kostenlos.